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Eine RWA/NRA muss jedes Jahr einer Wartung/Inspektion unterzogen werden.
Eine RWA/NRA ist eine Rauchabzugsanlage, die durch die natürliche Thermik (Kamineffekt) den Rauch aus dem Gebäude abziehen lässt.
Die Anlage ist unter RWA und NRA bekannt und lässt sich manuell (per Taster, Hebel…) oder automatisch (Rauchmelder, Hitzemelder…) auslösen.
Für Türen, Tore und Feststellanlagen besteht eine Wartungs-/Inspektionspflicht, sie müssen somit jedes Jahr von einer sachkundigen Person einer Wartung/Inspektion unterzogen werden.
Zusätzlich zu der jährlichen Prüfung muss eine monatliche Sichtkontrolle durchgeführt werden, diese kann von Ihrem Personal (mit Protokoll) oder auch von uns durchgeführt werden.
Türen (mit oder ohne Feststellanlage) und Tore dienen als Feuerschutzabschluss und haben die Aufgabe, eine Feuer – und/oder Rauchweiterleitung durch feuerhemmende oder feuerbeständige Wände zu verzögern.
Eine Brandabschottung kann am besten bei einem Vor-Ort-Termin beurteilt werden, ist jedoch auch mit aussagekräftigen Bildern und Zeichnungen möglich. Gebäude werden in verschiedene Brandabschnitte unterteilt.
Werden diese Abschnitte mit anderen Gewerken durchdrungen, müssen diese mittels einer Brandabschottung in gleichwertiger Feuerwiderstandfähigkeit der durchdrungenen Wand, ertüchtigt werden.
Flucht- und Rettungspläne müssen dem Gebäudegrundriss und vor allem der Betrachtungsperspektive entsprechen. Sie müssen alle 2 Jahre auf Aktualität und Richtigkeit überprüft werden.
Flucht- und Rettungswegepläne dienen dazu, dass sich ortskundige und ortsfremde Personen im Alarmfall schnell und sicher zurechtfinden und das Gebäude schnell und sicher verlassen zu können. Zudem enthalten sie Informationen über den nächstgelegenen Feuerlöscher, Druckknopfmelder, Notausgang usw., zusätzlich enthalten sie die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall und bei Unfällen.
Rauchwarnmelder/Rauchschalter müssen jährlich von einer sachkundigen Person gewartet werden. Rauchwarnmelder müssen je nach Typ und Zustand nach spätestens 10 Jahren ersetzt werden.
Auch in Mietwohnungen ist es gesetzlich vorgeschrieben, Rauchwarnmelder zu installieren.
Rauchschalter werden bei Feststellanlagen installiert, sie betätigen den Schließmechanismus bei der Raucherkennung.
Leitern und Tritte müssen jährlich von einer sachkundigen Person geprüft werden. Diese Prüfung dient der Sicherheit der Mitarbeiter.
Feuerlöscher sind spätestens alle 2 Jahre durch eine sachkundige Person zu überprüfen und ggf. zu erneuern. Feuerlöscher, die älter als 25 Jahre sind, entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und sollten erneuert werden.
Dauerdruckgeräte unterliegen zusätzlich noch der Druckbehälterverordnung und müssen nach 10 Jahren einer Festigkeitsprüfung unterzogen werden. Ein Feuerlöscher dient zur Bekämpfung von Entstehungsbränden und ist in jeder Arbeitsstätte Pflicht. Typ und Anzahl der Feuerlöscher sind nach der Brandgefährdung und den örtlichen Gegebenheiten vor Ort, zu ermitteln.
PFAS-freie (fluorfreie) Feuerlöscher werden Pflicht. Je früher Sie handeln, desto besser für Sie, Ihren Betrieb und die Umwelt. Der gesamte Markt wird ab sofort gezwungen, auf PFAS-freie Schaum-Löschmittel umzustellen.
Die Wartung/Inspektion von Brandschutzklappen muss nach Herstellerangaben erfolgen, spätestens jedoch nach einem Jahr.
Ergeben bei Brandschutzklappen mit einem Wartungsintervall von 6 Monaten zwei aufeinanderfolgende Prüfungen keine Funktionsmängel, so braucht die Brandschutzklappe nur in jährlichem Abstand überprüft werden.
Im Brandfall dienen die Brandklappen dazu, die Ausbreitung von Feuer und Rauch über die Lüftungsanlage zu verhindern, dass sich das Feuer und der Rauch über die Lüftungsanlage nicht weiter ausbreiten.
Bei Steigleitungen wird zwischen Nass- und Trockenanlagen unterschieden. Eine Trockenanlage muss alle zwei Jahre gewartet werden, eine Nassanlage jedoch muss jährlich gewartet werden.
Eine Steigleitung dient ausschließlich der Löschwasserförderung durch die Feuerwehr, also nicht der Selbsthilfe. Sie ermöglicht der Feuerwehr die Einspeisung und Entnahme von Löschwasser ohne das Verlegen von Schläuchen bis in die oberen Stockwerke.
Die verschiedenen Hydranten müssen jährlich von einer sachkundigen Person einer Wartung/Inspektion unterzogen werden.
Die Hydranten sind fest installierte Löschwasserentnahmestellen auf dem Gelände, die von Personal genutzt werden können, um Entstehungsbrände zu löschen, aber auch von der Feuerwehr zur Abnahme von Wasser genutzt werden können.
Als Unternehmen bieten wir Ihnen an, den Brandschutzbeauftragten outzusourcen. Wir kümmern uns um die Sicherheit in ihrem Betrieb.
Außerdem bieten wir Brandschutzbegehungen an, um sicherzustellen, dass Einrichtungen der Brandschutztechnik nach den gesetzlichen Vorgaben vorhanden sind.
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